Radfahrerprüfungen und Nummernzwang

waren zwei von mehreren Vorschriften, mit denen der Nürnberger

Stadtmagistrat das Radfahren in den Anfangszeiten regelte.

 

Konkret bedeutete das, dass jeder, der im Stadtgebiet von Nürnberg mit dem Fahrrad unterwegs

sein wollte, seine Fahrtüchtigkeit vorher in einer Prüfung unter Beweis stellen musste.

Wurde die Prüfung bestanden, bekam er oder auch sie eine Radfahrkarte, die bei allen

Fahrten mitgeführt werden musste und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen war.

Die Prüfungspflicht bestand bis zum Frühjahr 1898.

Radfahrkarte Nr. 14215 des Stadtmagistrats Nürnberg 
vom 14.07.1899 für Frau Maria Gebhardt
aus: StadtAN, E1/353, Nr. 1
Radfahrkarte Nr. 14215 des Stadtmagistrats Nürnberg vom 14.07.1899 für Frau Maria Gebhardt

Die Radfahrerprüfung wurde von einem Radfahrer-Prüfungs-Ausschuss vorgenommen,

der aus einem städtischen Polizisten und mehreren sachkundigen Personen

und zwar den Vorsitzenden ortsansässiger Radfahrer-Vereine bestand.

Abzeichen Städt. Radfahrer-Prüfungs-Ausschuss
Abzeichen Städt. Radfahrer-Prüfungs-Ausschuss

Der Nummernzwang bedeutete, dass jeder Radfahrer/jede Radfahrerin ein Schild mit

der auf der Radfahrkarte eingetragenen Nummer an seinem Fahrrad anbringen musste.

In den ortspolizeilichen Vorschriften über den Radverkehr in Nürnberg vom 1. Juni 1898 hieß es in § 38:

Mit jeder hier ausgestellten oder gemäß § 37 Abs. 3 dem Magistrate vorgelegten und mit der Nummer des

Verzeichnisses der hiesigen Radfahrer versehenen Fahrkarte wird dem Radfahrer ein mit der Nummer der

Karte übereinstimmendes Nummernschild behändigt, welches von den im Stadtbezirke Nürnberg wohnenden

Radfahrern nach Maßgabe der hierüber zu treffenden Verfügung des Magistrats an der Vorderseite des Rades

anzubringen und bei jeder Fahrt mitzuführen ist. (1a.)

Die Nummernschilder müssen während der Fahrt beständig sichtbar sein.

§ 40 1 a besagte:

Die Nummernschilder müssen an der Bremsstange, oder wenn sich diese nicht vor dem

Führungsrohr (Steuerrohr) befindet, an dem letzteren 15 Centimeter oberhalb des

Vorderrades, nach Art eines Nasenschildes vorwärts ragend, fest angebracht werden.

Die Nummer muss von beiden Seiten vollständig ungehindert lesbar sein.

 

Der Nummernzwang wurde zum 01.01.1906 aufgehoben.

Bis zum 31.12.1905 waren in Nürnberg 33.894 Radfahrkarten ausgegeben worden.

 

Eine Publikation mit dem Titel „Die Anfänge des Radfahrens in Nürnberg“

ist derzeit in Vorbereitung und soll im 1. Quartal 2021 erscheinen.

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