Auch in Nürnberg beschäftigte das Thema Fahrrad-Nummern den Magistrat, die Polizei,
die Radfahrer-Vereine und natürlich die einzelnen Radfahrer über mehr als 20 Jahre.
Erstmals wurde im April 1884 im Rahmen einer Polizeisenats-Sitzung die Anbringung von Nummern an den Velocipeden verlangt.
1887 kam der Magistrat zu der Einsicht, daß „die von den Radfahrern bisher selbst beschafften, am Rade anzubringenden
Nummern hinsichtlich der Größe der Tafeln und der Leserlichkeit der Nummern meist ihren Zweck nicht erfüllten.“
Deshalb wurde im Juli 1887 beschlossen, „die Nummerntafeln (oval, von Nickelblech, mit Nummern in hellroter Farbe)
von Amts wegen herzustellen und gegen Ersatz der Anschaffungskosten mit dem Fahrschein an die Radfahrer hinauszugeben.“
Im Juni 1890 befasste sich die Obrigkeit mit der Frage, wo die Nummernschilder an den Fahrrädern anzubringen seien.
Der Fränkische Kurier (F.K.) berichtete:
„Eine längere Debatte entspinnt sich über das Anbringen der Nummern.
Während Herr Rechtsrat Sebald auf Grund seiner Besprechungen mit Velocipedisten das Anbringen
bei den Vorderseiten gestatten will, stellt Herr Magistratsrat Tauber den Antrag,
die Anbringung bei der Rückseite des Velocipeds vorzuschreiben.
Herr Magistratsrat Eckart ist für die Anbringung bei der Vorder- und Rückseite;
Herr Magistratsrat Schultheiß unterstützt den Tauber’schen Antrag.
Bei der Abstimmung wird der Tauber’sche Antrag mit allen gegen 4 Stimmen angenommen.“
Diese Entscheidung war aber nicht von langer Dauer.
Nachdem die Radfahrer-Verbände Bedenken äußerten, wurde sie schon im Dezember 1890 zurückgenommen.
Stattdessen wurde verfügt, daß „die neuen Nummerntafeln vorne an der Bremsstange des Rades
oder, wenn dies der Bau des Rades nicht gestattet, an der Lenkstange oder am Stocke,
auf alle Fälle aber nach Art eines Nasenschildes vorwärts gerichtet anzubringen seien,
so daß sie von der Seite aus gelesen werden können.“
Im September 1891 berichtete der F.K., dass die Vorschrift in der Praxis wohl nicht genügend befolgt wurde:
„Da zur Anzeige gekommen ist, daß viele Radfahrer den ortspolizeilichen Vorschriften über die Art
des Anbringens der Nummern nicht nachkommt, hat die Polizeimannschaft die Weisung erhalten,
ihr Augenmerk hierauf zu richten und in betreffenden Fällen Strafanzeige zu erstatten.“
Eine Meldung von 1893 im F.K. belegt, dass die Polizeimannschaft der Weisung nachkam und reichlich Anzeigen erstattete:
„Im April wurden 159 Anzeigen wegen Nichtbeachtung der Radfahrerordnung erstattet, davon betraf
die Hälfte das Nichtmitführen des Fahrscheins, 32 das Fahren ohne Nummer und Fahrschein,
23 das Führen falscher Nummern, 13 das Überlassen der Nummern an Andere,
3 das unrichtige Anbringen der Nummern, 13 die Nichtbeleuchtung der Fahrräder bei Nachtzeit,
9 das Fehlen der Bremse, 5 das Fahren auf verbotenen Wegen, 5 Schnellfahren,
6 Verletzungen an Personen durch Überfahren, 2 das Umkreisen von Personen.“
1897 setzte sich beim Magistrat die Meinung durch, dass die bisher verwendeten Nummerntafeln
(rote Zahlen auf blankem Metallgrund) schlecht leserlich seien, und man beschloss,
neue Nummerntafeln aus Nickelblech mit schwarzen Ziffern anzuschaffen.
Die Nummerntafeln wurden nach abgelegter Radfahrprüfung zusammen mit den Fahrscheinen
an die Radfahrer auszugeben. Sie kosteten 1,80 Mark, plus 20 Pfennig für den Fahrschein.
Wer bei Wegzug aus Nürnberg oder Aufgabe des Fahrens die Nummer zurückgab, bekam die 1,80 Mark erstattet.
1898 wurden neue oberpolizeiliche Vorschriften erlassen, die den örtlichen Behörden freistellten,
wie sie künftig mit dem Nummernzwang verfahren wollten.
Während eine Mehrheit im Magistrat der Ansicht war, aus Gründen der Strafverfolgung nicht auf die
Nummerntafeln verzichten zu können, machten sich die Radfahrer-Verbände für eine Abschaffung stark.
Schließlich wurde der Nummernzwang in Nürnberg am 1. Januar 1906 aufgehoben.
One Response
Hierüber wird ja aktuell auch immer mal wieder nachgedacht. Die Geschichte wiederholt sich….wie so oft:-)