Radfahr-Vorschriften

Radfahr-Vorschriften in Nürnberg Ende des 19. Jahrhunderts

1876 war Radfahren in der
Nürnberger Innenstadt verboten

Im Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg von 1897 hieß es dazu rückblickend:

Anfangs der 1870 Jahre tauchten dahier zuerst einige nach Art der Draisinen gebaute Fahrräder – Velocipede – auf, welche infolge ihrer mangelhaften Bauart schwer fortzubewegen waren und auch für das Publikum Unbequemlichkeiten brachten. Dies gab Veranlassung, gelegentlich der Umarbeitung der straßenpolizeilichen Vorschriften im Jahre 1876 zu bestimmen, daß das Fahren mit Velocipeden in den Straßen der inneren Stadt nicht gestattet ist.

1884 genehmigte der Magistrat
das Befahren bestimmter Straßen

Weiter führte der Verwaltungsbericht von 1897 aus:

1881 bat der neu gegründete Nürnberger Velociped-Club den Magistrat, dieses Verbot aufzuheben und wenigstens das Befahren bestimmter Straßen der Innenstadt zu erlauben. Diesem Gesuche wurde zunächst, da man hieraus Unfälle befürchtete, nicht entsprochen, jedoch auf wiederholte Vorstellung genannten Clubs vom März 1884 unter Aufhebung des genannten Fahrverbotes am 30. März 1884 eine bis 1. Januar 1885 gültige und später verlängerte ortspolizeiliche Vorschrift erlassen, nach welcher in 21 Straßen der inneren Stadt das Radfahren erlaubt wurde.

Ab 1887 freie Fahrt - mit Auflagen

Die Ortspolizeilichen Vorschriften von 1887 bescherten den Nürnberger Radlern freie Fahrt (und eine Menge Vorschriften):

Das Fahren mit Velocipedes, zwei- und dreirädrigen, ist in allen Straßen des Stadtgebietes, in welchen Fuhrwerksverkehr stattfinden darf, zugelassen.
Aber:
– Dieses Fahren ist nur gegen Erholung eines Fahrscheins gestattet.
– Die Fahrscheine, welche auf den Namen der zugelassenen Person ausgestellt und fortlaufend nummeriert werden, sind bei dem Stadtmagistrat Nürnberg zu erholen.
– Der Fahrschein darf nur Personen erteilt werden, welche das 16. Lebensjahr erreicht und Nachweis darüber erbracht haben, daß sie des Fahrens kundig sind.
– Derselbe ist von der zugelassenen Person bei jeder Fahrt mit sich zu führen und den Sicherheits-organen auf Verlangen vorzuzeigen.
– Die Überlassung des Fahrscheins an andere Personen ist verboten.
– Das Velociped ist mit einer rasch und sicher wirkenden Bremse, sowie, außer der
Signalglocke, mit einer fortgesetzt und laut tönenden Schelle, endlich des Nachts mit einer Laterne zu versehen.
– Am vordersten Teil des Velocipeds ist eine Tafel anzubringen, welche die Nummer des Fahrscheins trägt.
– Auch die Laterne hat auf der nach vorne gekehrten Glasscheibe die Nummer des Fahrscheins zu tragen.
– Mit Velocipedes darf nur im Tempo eines gewöhnlichen Personen-Fuhrwerks gefahren werden.
– Bei dem Einbiegen in eine Straße, bei Begegnung von Fuhrwerken, Fußgängern, Viehtransporten, u.s.w. ist ein Zeichen mit der Signalglocke zu geben und rechtzeitig auszuweichen.
– Es ist verboten, in Bögen zu fahren, andere Velocipedes oder Fuhrwerke zu umkreisen, zu nahe und zu rasch vorzufahren.
– Der erteilte Fahrschein kann jeder Zeit wieder entzogen werden. Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn die zugelassene Person einer Übertretung der einschlägigen ortspolizeilichen Vorschriften sich schuldig macht.

Die Vorbereitung auf die Radfahrer-Prüfung

Anzeige der Nürnberger Fahrrad-Handlung Woelfel & Kropf, 1892
Werbeanzeige der Fahrrad-Handlung Woelfel & Kropf,
Fränkischer Kurier vom 26.02.1892

Dazu hieß es im Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg von 1897:

Um den angehenden Radfahrern Gelegenheit zu geben, sich für die Prüfungen vorzubereiten – Radfahrhallen waren hier damals noch nicht vorhanden und die Benützung der einzigen vorhandenen Privatturnhalle war nicht Jedem möglich – wurde genehmigt, daß Anfänger ohne Fahrschein in den Morgenstunden bis längstens 7 Uhr auf der Straßenstrecke Maxplatz – Hallertor – Westtor bei Beachtung aller sonstigen straßenpolizeilichen Vorschriften Übungsfahrten machen durften.

Natürlich boten auch Fahrradhändler wie die Fa. Wölfel & Kropf Fahrunterricht an.  Nach diesem Inserat von 1892 wurde der Unterricht in der geheizten Turnhalle des Turnverein in der Turnstraße von nur tüchtigen Instrukteuren abgehalten. Man konnte also in der kalten Jahreszeit einen Übungskurs absolvieren und dann im Frühjahr nach (hoffentlich) bestandener Prüfung mit seinem Fahrrad am Verkehr teilnehmen. Als besonderer Service wurde für Damen Separat-Unterricht angeboten.

EWerbeanzeige der Nürnberger Velocipedfabrik Hercules zum Hercules-Velodrom, 1897
Werbeanzeige der Nürnberger Velocipedfabrik Hercules,
Fränkischer Kurier vom 22.05.1897

Auch die Nürnberger Fahrrad-Hersteller boten Radfahr-Kurse an.

Mit dieser Anzeige von 1897 warb z. B. die Nürnberger Velocipedfabrik Hercules 1897 für ihr Fahr-Institut: Dasselbe steht unter Leitung fachkundiger Fahrlehrer und ist fortwährend geöffnet.

Neben einem geschlossenen Fahrsaal gab es auch eine Lern- und Übungsbahn im Freien.

Zwei Jahre später eröffnete Hercules sein Velodrom in der Treustraße in Nürnberg.

Die Radfahrer-Prüfung

Abzeichen des Städtischen Radfahrer-Prüfungsausschusses
Abzeichen des Städtischen Radfahrer-Prüfungsausschusses aus den Beständen des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg

Nachdem der Magistrat mit den Ergebnissen der anfänglichen Prüfungen nicht zufrieden war, beschloss er 1892 zur Vornahme der Prüfung neu zugehender Radfahrer und zur Ausstellung von Zeugnissen über das Bestehen der Prüfung einen besonderen ständigen Ausschuss einzurichten.

Dieser Prüfungsausschuss bestand aus einem Polizeibeamten und einem (später bis zu acht) Einwohner(n) der Stadt, wobei die Vorsitzenden der Radfahrer-Vereine dieses Ehrenamt ausübten.  Der mit der Leitung beauftragte Polizeibeamte hatte in Uniform zu erscheinen, die Prüfungs-Kommissäre erhielten als Abzeichen eine Rosette, enthaltend das städtische Wappenbild, den goldenen Jungfrauenadler, auf blauem Emailgrund mit der Umschrift STÄDT. RADFAHRER-PRÜFUNGS-AUSSCHUSS.
Die Prüfungen fanden bis zum März 1897 auf der Straßenstrecke vom Maxplatz bis zum Westtor statt. Mit Rücksicht auf den dort erheblich gewachsenen Verkehr, und da sich zu den Prüfungen immer viele Neugierige einfanden, welche die Vorfahrenden belästigten und verwirrten, wurden vom Mai 1897 ab die Prüfungen im Peunthof abgehalten und die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Für Damen werden besondere Prüfungstermine abgehalten…
Bis zur Verlegung der Prüfungen in den Peunthof wurde wöchentlich eine Prüfung abgehalten, von da ab mehrere nach Bedarf.
Mehr als 40 Personen auf einmal werden nicht geprüft…
(aus dem Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg von 1897).

Die zum Thema Radfahr-Vorschriften für das 1. Halbjahr 2021 in geplante Publikation verschiebt sich wegen der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit.